Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
Sordon Immobilien
Pittlerstraße 3
63225 Langen
Hessen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Sordon Immobilien in Langen.
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Auf der Website Sordon Immobilien – Ihr Partner für Ihr Zuhause informieren wir Sie über die Leistungen unserer Firma. Sie haben die Möglichkeit uns über unsere E-Mail Adresse zu kontaktieren.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist vollständig mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 04.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 04.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Sordon Immobilien
Pittlerstraße 3
63225 Langen (Hessen)
E-Mail: immobilien@sordon.de